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AGB

Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma KOFLER DICHTUNGEN


Allgemeines

Nachstehende Geschäfts- und Lieferbedingungen sind Vertragsbestandteil für gegenwärtigen und für künftige Lieferverträge. Anders lautende Bedingungen des Auftraggebers werden ausgeschlossen, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Durch die Erteilung von Aufträgen anerkennt der Besteller die Liefer- und Geschäftsbedingungen als rechtsverbindlich. Für den Fall, dass einzelne Punkte unwirksam sind, verbleiben die restlichen Bedingungen verbindlich.

1. Auftrags- und Lieferbedingungen
Der Unterzeichnende ist zur Auftragserteilung im Umfang der Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma Kofler Dichtungen bevollmächtigt.Die Herstellung und Lieferung von Dichtungen und Kunststoffdrehteilen erfolgt nach den üblichen Richtlinien der Dichtungstechnik.Die Fertigung von Dichtungen nach Muster erfolgt ohne Gewähr.Auftragsstornierungen sind nur bis zu Beginn der Fertigung möglich, im Falle einer solchen Auftragsstornierung wird eine 20%ige Stornogebühr vereinbart und berechnet.

2. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise gelten ab Werk des Lieferers ausschließlich Verpackung und Fracht.
Preise werden jeweils für den gegenständlichen Auftrag, nicht für künftige Aufträge vereinbart.
Rechnungen unter € 75,-- müssen bar bezahlt werden. Lieferungen erfolgen per Nachnahme.
Der Mindestrechnungswert beträgt € 22,-- der Mindestpositionswert € 12,00 . Sämtliche vorher angeführte Summen verstehen sich NETTO.

3. Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen erfolgen bis zur gänzlichen Bezahlung des Kaufpreises samt allen Zinsen und Kosten unter Eigentumsvorbehalt. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie Pfändung des Liefergegenstandes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

4. Gewährleistungsansprüche
a) Die gelieferten Waren müssen sofort nach Übernahme durch den Besteller überprüft und offensichtliche Mängel schriftlich gerügt werden.Ist die Ware infolge von Material- und Verarbeitungsfehlern mangelhaft, oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so ist der Lieferer verpflichtet, die Ware kostenlos nachzubessern oder durch einwandfreie Ware zu ersetzen. Beanstandete Ware ist unverzüglich dem Lieferer vorzulegen.Für Mängel und Folgeschäden wird nur bis zur Höhe des Kaufpreises gehaftet. Eine darüber hinausgehende Haftung des Lieferers wird ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche bleiben beschränkt auf den Fall des groben Verschuldens oder Vorsatz.Gewährleistungs-, Haftungs- oder Schadenersatzansprüche für Indirektexporte werden grundsätzlich ausgeschlossen. Die Gewährleistung erfolgt nach den Richtlinien unter Punkt 5 der Geschäftsbedingungen des Lieferers nur gegenüber dem auf der Rechnung angeführten Besteller.

5. Erfüllungsort und Gerichtstand
Beiderseitiger Erfüllungsort ist Hall/ Tirol. Gerichtstand ist Hall/ Tirol.

6. Sonstiges
Wellendichtringe unserer Bauart dürfen nur DRUCKLOS verwendet werden. Dichtungen sollten nie über scharfe Kanten gezogen werden.
Zur Montage dürfen nur geeignete Montagewerkzeuge (Montagezangen, Montagekonus, etc.) verwendet werden und ist auf saubere Einbauräume zu achten. (Keine Lacksplitter, Erde, Metallspäne etc.).
Dichtungen dürfen nicht mit Gewalt montiert werden. Es sollten grundsätzlich immer ganze Dichtsätze ausgetauscht werden, da nur so eine einwandfreie Funktion der Dichtungen und Geräte möglich ist.
Der Lieferer ist über eventuelle Mängel am Gerät, in welchem die Dichtungen eingebaut werden sollen, vor der Fertigung zu informieren. (Zerkratzte Stangen, verrostete Einbauräume, kaputte Metallteile, großer Dichtungsspalt, etc.).
Sollte im Gerät ein anderes Druckmedium als Hydrauliköl verwendet werden, so ist dies dem Lieferer bei Bestellung unaufgefordert mitzuteilen. (Andere Druckmedien: Druckluft, biologisches Öl, Bremsflüssigkeit Wasser-Glykol, Zusatz von Additiven, etc.)
Über besondere Anforderungen, wie zum Beispiel Temperaturen über 70°C, Gleitgeschwindigkeiten über 0,5 m/sec., extrem hohe Drücke, etc. ist der Lieferer vor Produktion hinzuweisen. Diese Hinweise gelten nur als gegeben, wenn sowohl auf der Rechnung als auch auf dem Lieferschein des Lieferers ausdrücklich darauf hingewiesen wird (zB: Hochtemperatur-Dichtsatz, etc.). Dies ist vom Besteller vor Unterzeichnung des Lieferscheins, bzw. bei Erhalt der Ware zu prüfen!
Es sind die allgemeinen Richtlinien für die Verwendung von Dichtungen, Kunststoffdrehteilen, usw. zu befolgen.

Lieferfirma Kofler Dichtungen